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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1997 - 9 A 2501/96   

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https://dejure.org/1997,13001
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1997 - 9 A 2501/96 (https://dejure.org/1997,13001)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.1997 - 9 A 2501/96 (https://dejure.org/1997,13001)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 1997 - 9 A 2501/96 (https://dejure.org/1997,13001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Erhebung einer Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme einer Obdachlosenunterkunft ; Bemessung einer Gebühr nach der konkreten Inanspruchnahme einer Einrichtung (Wirklichkeitsmaßstab)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 14 K 4654/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1997 - 9 A 2501/96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1992 - 9 B 3839/91

    Obdachlose; Unterbringung; Witterung; Übernachtung; Aufenthalt am Tage; Getrennte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1997 - 9 A 2501/96
    Urteil des Senats vom 4. März 1992 - 9 B 3939/91 -, DÖV 1992, 675.
  • VGH Hessen, 25.06.1991 - 11 UE 3675/88

    Klage auf Beseitigung von Mängeln in einer Obdachlosenunterkunft - Umfang der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1997 - 9 A 2501/96
    vgl. HessVGH, Urteil vom 23. Juni 1991 -11 UE 3675/88-, DVBl. 1991, 1371.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1997 - 9 A 525/95

    Gemeinschaftsfläche bei städtischen Übergangsheimen für Aussiedler und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1997 - 9 A 2501/96
    Die an die Wohnfläche anknüpfende Bemessung ist ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab nach § 6 Abs. 3 Satz 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG - , da sie jedenfalls ein offensichtliches Mißverhältnis zu der Inanspruchnahme der Einrichtung nicht erkennen läßt; vgl. Urteil des Senats vom 3. Februar 1997 - 9 A 525/95 -;.
  • VG Düsseldorf, 07.11.2011 - 23 K 2961/09

    Obdachlosengebühren Benutzungsgebühren Obdachlosenunterkunft Danziger Straße 4 -

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 16. Mai 1997 - 9 A 2501/96 -, www.nrwe.de, Rn. 33 ff., m. w. N.

    Dies ist ein eindeutig bestimmter zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab, da ein offensichtliches Missverhältnis zu der Inanspruchnahme der Einrichtung nicht zu erkennen ist (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 2 KAG), sondern dies vielmehr dem unterschiedlichen Maß der Inanspruchnahme durch die Berücksichtigung der jeweils genutzten Fläche der Unterkunft in besonderem Maße Rechnung trägt, OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 1997, a. a. O., Rn. 26 ff., m. w. N.

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